Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von Stein Umzüge

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen Stein Umzüge (nachfolgend „Unternehmen“) und ihren Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“) über Umzugs-, Transport- und Zusatzleistungen. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch das Unternehmen.

2. Vertragsabschluss

Ein Vertrag kommt durch die schriftliche Bestätigung des Angebots durch den Auftraggeber oder durch die Annahme eines schriftlichen Auftrags durch das Unternehmen zustande. Mündliche Absprachen oder Änderungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich bestätigt werden.

3. Leistungsumfang

Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot. Zusätzliche Leistungen, die nicht im Angebot enthalten sind, werden gesondert berechnet. Das Unternehmen ist berechtigt, Subunternehmer zur Durchführung des Auftrags einzusetzen. Das Personal der Umzugsfirma ist, sofern nichts anderes vereinbart wurde, nicht zur Vornahme von Dübel-, Elektro-, Sanitär- und sonstigen Installationsarbeiten verpflichtet.

4. Tätigkeit und Kubikmeter

Sollte der Abtrageweg mehr als 15 Meter betragen (vom LKW bis zur Haustür) oder die Anzahl der Kubikmeter höher sein als im Vertrag vereinbart, ist der Auftraggeber verpflichtet, dies dem Unternehmen mitzuteilen und dies muss im Vertrag festgehalten werden. Sollte am Tag des Umzugs festgestellt werden, dass die Vertragsbedingungen missachtet wurden, wird der Auftrag nur gegen einen Aufpreis und/oder durch den Einsatz von mehr Personal durchgeführt und dies berechtigt den Auftraggeber zu Schadensersatzansprüchen gemäß HGB.

5. Preise und Zahlungsbedingungen

Die Preise richten sich nach dem individuellen Angebot und verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Rechnungen sind nach Leistungserbringung innerhalb der vereinbarten Frist ohne Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug werden Mahngebühren und Verzugszinsen gemäß den gesetzlichen Vorschriften berechnet.

6. Zahlung per Überweisung

Bei Überweisung per Bank muss der vollständige Rechnungsbetrag spätestens 3 Werktage vor dem Umzugstermin auf dem Konto von Stein Umzüge eingegangen sein. Bei Barzahlung sind 50 % des Gesamtbetrages vor dem Beladen des Umzugsgutes und die restlichen 50 % bei Ankunft an der Entladestelle in bar zu entrichten.

7. Pflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber verpflichtet sich, das Unternehmen über alle relevanten Umstände zu informieren (z. B. Parkmöglichkeiten, Etagenzahl, empfindliches Umzugsgut). Der Auftraggeber stellt sicher, dass alle Transportwege frei zugänglich sind. Wertsachen, Dokumente, Bargeld sowie Gefahrgut sind vom Transport ausgeschlossen und müssen vom Auftraggeber selbst transportiert werden. Sollten während der vertraglichen Leistung unvorhergesehene Aufwendungen entstehen, sind diese, sofern sie der Umzugsfirma unter den gegebenen Umständen erforderlich erscheinen, durch den Auftraggeber zuzüglich einer angemessenen Vergütung zu ersetzen.

8. Haftung und Versicherung

Das Unternehmen haftet nur für Schäden, die durch eigenes Verschulden oder grobe Fahrlässigkeit verursacht werden. Eine Transportversicherung wird nur auf ausdrücklichen Wunsch und auf Kosten des Auftraggebers abgeschlossen. Schäden müssen innerhalb von 24 Stunden nach Abschluss des Umzugs schriftlich gemeldet werden.

9. Stornierung und Rücktritt

Storniert der Auftraggeber den Auftrag, fallen folgende Gebühren an:

  • Bis 7 Tage vor dem Umzug: 25 % des Auftragswertes
  • Bis 3 Tage vor dem Umzug: 50 % des Auftragswertes
  • Ab 24 Stunden oder weniger Stunden vor dem Umzug: 100 % des Auftragswertes

Das Unternehmen kann vom Vertrag zurücktreten, wenn unvorhersehbare Umstände (z. B. höhere Gewalt) die Leistungserbringung unmöglich machen.

10. Schlussbestimmungen

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

11. Datenschutz

Personenbezogene Daten des Auftraggebers werden ausschließlich zur Vertragsabwicklung verwendet und gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen behandelt.

12. Gerichtsstand und anwendbares Recht

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand für Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Sitz von Stein Umzüge.

13. Verzögerungen und Lieferverzögerungen

Trotz aller Bemühungen des Unternehmens kann es aufgrund unvorhersehbarer Umstände (z. B. Wetterbedingungen, Verkehr, Straßensperrungen) zu Verzögerungen kommen. Das Unternehmen haftet nicht für Schäden, die durch solche Verzögerungen entstehen, informiert den Auftraggeber jedoch so schnell wie möglich.

14. Vorbereitung und Verpackung

Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass die zu transportierenden Gegenstände ordnungsgemäß verpackt und vorbereitet werden. Stein Umzüge bietet eine zusätzliche Verpackungsleistung an, die jedoch separat in Rechnung gestellt wird. Für Schäden an nicht ordnungsgemäß verpackten Gegenständen übernimmt das Unternehmen keine Haftung.

15. Erforderliche Genehmigungen und Zugang

Der Auftraggeber ist verantwortlich dafür, dass alle notwendigen Genehmigungen für den Transportweg, Parkplätze und Zugänge im Voraus bereitgestellt werden. Fehlen diese Genehmigungen, können zusätzliche Kosten entstehen oder der Umzug muss abgesagt werden.

16. Beschädigte oder verlorene Güter

Falls während des Umzugs Güter beschädigt oder verloren gehen, ist der Auftraggeber verpflichtet, dies innerhalb von 24 Stunden schriftlich zu melden. Stein Umzüge haftet nur für Schäden, die durch eigenes Verschulden oder grobe Fahrlässigkeit des Unternehmens verursacht werden.

17. Transport von Eigenen Gütern

Der Auftraggeber übernimmt die Verantwortung für den Transport von Wertsachen (wie Kunstwerke, Schmuck, Bargeld, Dokumente) und gefährlichen Gütern, die nicht durch das Unternehmen transportiert werden dürfen.

18. Langfristige Transporte und Lagerbedarf

Sollte der Auftraggeber eine vorübergehende Lagerung seiner Möbel oder Gegenstände benötigen, wird dieser Service gegen eine gesonderte Gebühr angeboten. Die Lagerung erfolgt auf eigenes Risiko des Auftraggebers.

19. Zusatzleistungen außerhalb des Umzugs

Sollten während des Umzugs zusätzliche Dienstleistungen (wie Möbelmontage, Reinigung oder Renovierungsarbeiten) gewünscht werden, werden diese separat in Rechnung gestellt und müssen schriftlich vereinbart werden.

20. Arbeitsschutz und Sicherheit

Stein Umzüge hält alle geltenden Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften ein. Sollte es während des Umzugs zu einem Unfall kommen, haftet das Unternehmen nur, wenn dieser durch eigenes Verschulden oder grobe Fahrlässigkeit des Unternehmens verursacht wurde. Der Auftraggeber muss dafür sorgen, dass keine Gefährdungen während des Umzugs auftreten, und den Umzugsablauf unterstützen.

16.06.2024