Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von Stein Umzüge

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von Stein Umzüge

• Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen Stein Umzüge

(nachfolgend „Unternehmen“) und ihren Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“) über Umzugs-

, Transport- und

Zusatzleistungen.Abweichende Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch das

Unternehmen.

• Vertragsabschluss

Ein Vertrag kommt durch die schriftliche Bestätigung des Angebots durch den Auftraggeber oder durch die

Annahme eines schriftlichen Auftrags durch das Unternehmen zustande.

Mündliche Absprachen oder Änderungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich bestätigt werden.

Leistungsumfang

Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot.

Zusätzliche Leistungen, die nicht im Angebot enthalten sind, werden gesondert berechnet.

Das Unternehmen ist berechtigt, Subunternehmer zur Durchführung des Auftrags einzusetzen.

Das Personal der Umzugsfirma ist sofern nichts anderes vereinbart ist, nicht zur Vornahme von Dübel-

,

Elektro-

, Sanitär- und sonstigen Installationsarbeiten verpflichtet.

Abtragung und Kubikmeter

Sollte der Abtrageweg mehr als 15 Meter betragen (vom LKW bis zur Haustür) oder die Anzahl der Kubikmeter

höher sein als im Vertrag vereinbart, ist vom Auftraggeber darauf hinzuweisen und dies muss im Vertrag

festgehalten werden. Sollte am Tag des Umzuges festgestellt werden, dass die Vertragsbedingungen

missachtet wurden, wird der Auftrag nur gegen einen Aufpreis und/ oder durch heranziehen von mehr Personal

durchgeführt und wird sich nach dem HGB Schadensanspruch berechtigt.

• Preise und Zahlungsbedingungen

Die Preise richten sich nach dem individuellen Angebot und verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen

Mehrwertsteuer.Rechnungen sind nach Leistungserbringung innerhalb der vereinbarten Frist ohne Abzug

fällig. Bei Zahlungsverzug werden Mahngebühren und Verzugszinsen gemäß den gesetzlichen Vorschriften

berechnet.

• Zahlung per Überweisung

Bei Überweisung per Bank muss der vollständige Rechnungsbetrag spätestens 3 Werktage vor dem

Umzugstermin auf dem Konto von Stein Umzüge eingegangen sein.Bei Barzahlung sind 50 % des

Gesamtbetrages vor dem Beladen des Umzugsgutes und die restlichen 50 % bei Ankunft an der Entladestelle

in bar zu entrichten.

• Pflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber verpflichtet sich, das Unternehmen über alle relevanten Umstände zu informieren (z. B.

Parkmöglichkeiten, Etagenzahl, empfindliches Umzugsgut).

Der Auftraggeber stellt sicher, dass alle Transportwege frei zugänglich sind.

Wertsachen, Dokumente, Bargeld sowie Gefahrgut sind vom Transport ausgeschlossen und müssen vom

Auftraggeber selbst transportiert werden.Entstehen im Rahmen der vertraglichen Leistung unvorhersehbare

Aufwendungen, sind diese,

sofern sie der Umzugsfirma den Umständen nach für erforderlich halten durfte, durch den Absender

zuzüglich einer angemessenen Vergütung zu ersetzen

• Haftung und Versicherung

Das Unternehmen haftet nur für Schäden, die durch eigenes Verschulden oder grobe Fahrlässigkeit verursacht

werden.Eine Transportversicherung wird nur auf ausdrücklichen Wunsch und auf Kosten des Auftraggebers

abgeschlossen.Schäden müssen innerhalb von 24 Stunden nach Abschluss des Umzugs schriftlich gemeldet

werden.

• Stornierung und Rücktritt

Storniert der Auftraggeber den Auftrag, fallen folgende Gebühren an:

– Bis 7 Tage vor dem Umzug: 25 % des Auftragswertes

– Bis 3 Tage vor dem Umzug: 50 % des Auftragswertes

– Ab 24 Stunden oder weniger Stunden vor dem Umzug: 100 % des Auftragswertes

Das Unternehmen kann vom Vertrag zurücktreten, wenn unvorhersehbare Umstände (z. B. höhere Gewalt)

die Leistungserbringung unmöglich machen.

• Schlussbestimmungen

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen

Bestimmungen unberührt.

Datenschutz

Personenbezogene Daten des Auftraggebers werden ausschließlich zur Vertragsabwicklung verwendet und

gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen behandelt.

• Gerichtsstand und anwendbares Recht

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Gerichtsstand für Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Sitz von Stein Umzüge

• Verpackung durch den Auftraggeber

Wird das Umzugsgut vom Auftraggeber selbst verpackt, übernimmt das Unternehmen keine Haftung für

Schäden, die auf unsachgemäße Verpackung zurückzuführen sind.

• Demontage und Montage

Die Demontage und Montage von Möbeln erfolgt nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

Für durch Selbstmontage des Auftraggebers verursachte Schäden wird keine Haftung übernommen.

• Verzögerte Lieferung

Sollte sich die Lieferung durch Umstände, die das Unternehmen nicht zu vertreten hat, verzögern, besteht

kein Anspruch auf Schadenersatz.

Das Unternehmen bemüht sich in solchen Fällen um schnellstmögliche Durchführung.

• Fotos und Dokumentation

Das Unternehmen ist berechtigt, zur Beweissicherung Fotos der Räumlichkeiten oder des Umzugsgutes zu

machen.

Diese Daten werden ausschließlich zur internen Dokumentation und Schadensbearbeitung verwendet.

• Schlussklausel

Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.

Mündliche Absprachen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich bestätigt werden.